Zuletzt wurde 2006 an der Gesetzgebung für die bayerischen Hochschulen fundamental gearbeitet. Jetzt hat der Landtag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Darin spielen drei Schwerpunkte eine Rolle:
- Entbürokratisierung,
- die besten Köpfe in Forschung und Lehre nach Bayern zu holen und
- den Gründergeist fördern.





