Zuletzt wurde 2006 an der Gesetzgebung für die bayerischen Hochschulen fundamental gearbeitet. Jetzt hat der Landtag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Darin spielen drei Schwerpunkte eine Rolle:

  1. Entbürokratisierung,
  2. die besten Köpfe in Forschung und Lehre nach Bayern zu holen und
  3. den Gründergeist fördern.