Fragenkatalog zum Donaumoos

In den bisherigen gemeinsamen Bürgersprechstunden der Landtagsabgeordneten Roland Weigert und Matthias Enghuber zum Thema „Donaumoosentwicklung 2.0“, welche am 11.06.2021 in der Gemeinde Königsmoos sowie am 25.06.2021 und 16.07.2021 in der Gemeinde Karlshuld stattgefunden haben, wurden von den Bürgerinnen und Bürgern nachfolgende Fragen gestellt:

Präambel:

Die Fragen zeigen, dass sich die Region bereits jetzt aktiv und intensiv mit dem Konzept auseinandersetzt. In vielen Fragen ist die Sorge der Betroffenen vor Ort erkennbar, dass mit dem Konzept durch „zwingende Vorgaben“ die formulierten Ziele erreicht werden sollen. Dies ist so nicht zutreffend. Vielmehr basiert das Konzept als Angebot an die Region auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und lebt gerade von den Initiativen aus der Region. Mit dem Konzept soll die Umsetzung des bestehenden Donaumoos-Entwicklungskonzeptes forciert und weiterentwickelt werden. Da bewusst auf zentrale Vorgaben verzichtet wurde, ergeben sich viele Sachverhalte erst aus dem weiteren Entwicklungsprozess vor Ort.

Landwirtschaft

  1. Wie kommt die Richtgröße 2.000-ha-Flächenerwerb zustande?

Die Richtgröße bezieht sich nicht auf den Flächenerwerb, sondern auf eine Größenordnung zur Umsetzung von Grundwassermanagementmaßnahmen, die dem Klimaschutz und dem Torferhalt dienen. 2.000 ha sind aus verschiedenen Gründen (Renaturierungsbereiche laut Donaumoos-Entwicklungskonzept, Eigentumsflächen des DMZV) eine realistische Zielgröße.

  1. Was passiert, wenn nicht genügend Flächen für das 2.000-ha-Ziel zur Verfügung stehen?
    Siehe Präambel
  2. Die Fördergelder des Freistaates Bayern (200 Mio. €) sind auf 10 Jahre angelegt.

->Was ist für den Zeitraum nach den 10 Jahren geplant?

Das Thema Klimaschutz durch Moorbodenschutz wird auch nach 2030 eine hohe Bedeutung haben, künftige Umsetzungsmaßnahmen werden stark davon abhängen, wie sich der Klimawandel, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Rechtsetzung auf europäischer, bundes- und Landesebene weiterentwickeln.

-> Kann u.U. mit weiteren Fördergeldern nach Ablauf der 10 Jahre gerechnet werden?

Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.  

  1. Was passiert mit Grundstücken (z.B. Acker), welche an geplante Schutzflächen angrenzen (Wasserstandsmanagement)?

Für Maßnahmen zur Veränderung des Grundwasserstandes sind wasserrechtliche Planungsverfahren notwendig. Der Eingriffsverursacher muss entweder den Nachweis führen, dass Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke ausgeschlossen sind, oder ein Einverständnis des Nachbarn für z.B. ein Wasserstandsmanagement haben.

  1. Welche Formen der Nutzung sind für das 2.000-ha-Zielflächen-Areal angedacht (Stilllegung/extensive Nutzung, …)?

Es sind verschiedene Alternativen zur bisherigen Bewirtschaftung denkbar. Beispielsweise Wiesenbrüter haben im Donaumoos eine hohe Bedeutung, sodass in den entsprechenden Kulissen eine extensive Nutzung gewünscht und sinnvoll sein kann. Generell ist die Grünlandnutzung über Mahd oder Beweidung eine wichtige und bereits erprobte Nutzungsform von Feuchtflächen. Ferner sind aber auch weitere Kulturen (z.B. Paludikulturen) denkbar. Es können sich auch aus verschiedenen Gründen (z.B. schwer zugänglich, Versuchsflächen, Schutzkulissen) Bereiche ergeben, die kaum oder lediglich durch gezielte Landschaftspflegemaßnahmen gepflegt werden.

  1. Der Freistaat Bayern erwirbt die 2.000-ha-Flächen; wer hat die Kosten für den dauernden Unterhalt zu tragen?

Nach derzeitigem Stand wird der Donaumoos-Zweckverband verfügbare Flächen erwerben. Er ist damit auch verantwortlich für den dauernden Unterhalt. Sollte der Freistaat Bayern Flächen erwerben, so hat er auch die Unterhaltskosten zu tragen.

  1. Ist der Acker-/Grünland-Status in Gefahr, wenn Flächen wiedervernässt werden?

Der Ackerstatus wird durch staatliche Vorgaben nicht entzogen. Der Wechsel vom Ackerstatus zum Status Dauergrünland ist eine unternehmerische Entscheidung jedes einzelnen Landwirts. Ein Bestandteil der Donaumoos-Entwicklungsstrategie ist es, die Ackernutzung von Böden innerhalb der Moorbodenkulisse zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird im Kontext eines Bayerischen Moorbauernprogramms mit Blick auf die neue Förderperiode ab 2023 bei den Agrarumweltmaßnahmen an einer höher dotierten Maßnahme zur Umwandlung von Acker in Dauergrünland gearbeitet.

  1. Ist eine Flurneuordnung geplant?

Derzeit ist keine Flurneuordnung im Sinne eines großflächigen Verfahrens geplant. Es wird für Gebiete, in denen die Umsetzung von Maßnahmen sinnvoll erscheint, jeweils geprüft werden, ob und wie das Instrument Flurbereinigung zielführend und bedarfsgerecht eingesetzt werden kann und welche Verfahrensart dazu geeignet ist (z.B. Freiwilliger Landtausch für den Tausch ganzer Flurstücke oder ein „Vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG“, in dem komplexe Täusche mit umfangreichen Vermessungsarbeiten und ggf. auch die Förderung und Ausführung von Maßnahmen möglich sind). Die Vorbereitung eines Verfahrens erfolgt auch unter Mitwirkung interessierter Grundeigentümer (= Angebot!), z.B. in Form einer Flurwerkstatt oder auch in einem Arbeitskreis dazu.

Freiwillige Landtauschverfahren mit jeweils nur wenigen Beteiligten führt der DonaumoosZweckverband seit langem durch und wird dies auch weiterführen. Im Konzept der Ministerien wird der Region angeboten Flurbereinigungsverfahren unter enger Beteiligung regionaler Akteure durchzuführen. Sofern die Akzeptanz und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird auch eine Unternehmensflurbereinigung unter Finanzierung des Freistaates Bayern geprüft werden.

  1. Wie wird die Gefahr eines Flächenverlustes für landwirtschaftliche Grundstücke bei einer Flurneuordnung eingeschätzt?

Hierzu kann auf das Flurbereinigungsgesetz verwiesen werden

  • 44 [Landabfindung]

„(1) Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke unter Berücksichtigung der nach § 47 vorgenommenen Abzüge mit Land von gleichem Wert abzufinden. Bei der Bemessung der Landabfindung sind die nach den §§ 27 bis 33 ermittelten Werte zugrunde zu legen.“

Damit gibt es keine Gefahr eines Flächenverlustes. Ein „Flächenverlust“ durch eine Zuteilung höherwertiger Böden ist nicht als Gefahr zu betrachten, sondern ergibt sich als Ergebnis der Gespräche zur Bodenordnung. Solche Flächenmehrungen und -minderungen sind in einem durch die Rechtsprechung beschriebenen Rahmen als wertgleiche Landabfindung zu betrachten. Die Förderpraxis nach Fläche hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass i.d.R. die Teilnehmer sehr darauf achten, dass die Flächenänderung infolge Wertänderung möglichst gering bleibt. Schon rein rechnerisch braucht es zu jedem Besitzstand mit Flächenminderung einen anderen Besitzstand mit Flächenmehrung, in der Summe über alle Besitzstände als einen Ausgleich!

  1. Werden Faktoren wie die „Bodendiversität“ sowie Grundstückswert bei einer möglichen Flurneuordnung berücksichtigt?

Um die wertgleiche Landabfindung zu gewährleisten ist als Grundlage eine Wertermittlung erforderlich; hierzu § 44 Flurbereinigungsgesetz (FlurBG):

„(4) Die Landabfindung eines Teilnehmers soll in der Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte und Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage seinen alten Grundstücken entsprechen, soweit es mit einer großzügigen Zusammenlegung des Grundbesitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen vereinbar ist.“

Die Wertermittlung ist in den §§ 27 bis 33 geregelt:

  • 27 [Wertermittlung]

„Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten

Grundstücke zu ermitteln. Die Wertermittlung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu bestimmen ist.“

  • 28 [Ermittlung des Wertverhältnisses]

„(1) Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist das Wertverhältnis in der Regel nach dem Nutzen zu ermitteln, den sie bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer ohne Rücksicht auf ihre Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage nachhaltig gewähren können. Hierbei sind die Ergebnisse einer Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176) in der jeweils geltenden Fassung zugrunde zu legen; Abweichungen sind zulässig. ……“

Zusammenfassend:

Das FlurbG verlangt eine wertgleiche Landabfindung, die folglich etwa flächengleich der eingelegten Grundstücke ist. Damit braucht keine „Gefahr eines Flächenverlustes“ eingeschätzt zu werden!

Dazu ist eine Wertermittlung erforderlich, die für Landwirtschaftliche Nutzfläche i.d.R. nach dem Nutzen ermittelt wird.

  1. Wo liegen die Tauschflächen bzw. wo sind diese geplant (auch außerhalb des Donaumooses)?Ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz erstreckt sich i.d.R. über ein zusammenhängendes Gebiet, kann jedoch auch mehrere Teilflächen oder auch entfernt liegende Einzelflächen haben. Entfernt liegende Flächen sind oft nicht geeignet als „wertgleiche Landabfindung“ (vgl. § 44 FlurbG; Entfernung, evtl. Qualität passen nicht gut), können jedoch mit Zustimmung einem Grundeigentümer auch dann zugeteilt werden, wenn das Kriterium „wertgleich“ nicht umfassend zutrifft. (Beispiel: Die Abfindungsfläche liegt deutlich näher zur Hofstelle, auf der Fläche kann ein neuer Betriebszweig gestartet werden, …)

Als Tauschfläche ist jedes Grundstück geeignet, für das sich ein freiwilliger Tauschpartner findet!

  1. Bei einem Flächentausch können u.U. weitere Wege für den Landwirt entstehen.

-> Wie wird das berücksichtigt?

In einem Verfahren nach FlurbG gehört die Entfernung zum Wirtschaftshof bzw. zur Ortslage zur wertgleichen Landabfindung. Kann diese nicht gewährt werden, so kann ein Flächentausch ggf. zuzüglich Wegstreckenentschädigung nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen, also „auf Antrag“! (vgl. auch Frage 11)

  1. Inwieweit wird die Landwirtschaft in den gesamten Prozess der künftigen Donaumoossanierung miteinbezogen?

Landwirte sind als Flächeneigentümer und als Flächenbewirtschafter die zentralen Partner in der Donaumoossanierung. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft im Donaumoos ist ein wesentliches Ziel des Donaumoos-Konzeptes. Daher ist eine frühzeitige und enge Einbindung im Entwicklungsprozess unabdingbar. Die Einbeziehung wird in unterschiedlichen Ebenen erfolgen. Neben der Abstimmung mit Vertretern aus z.B. Berufs- und Entwässerungsverbänden werden auch vor allem viele Einzelgespräche mit Landwirten wichtig sein, um Betriebsstrukturen zu analysieren und damit auch Perspektiven für Einzelbetriebe zu entwickeln. Vgl. auch Präambel und Eigentumspakt vom 04.09.2018.

  1. Wird in Zukunft im Donaumoos noch intensive Landwirtschaft möglich sein?

Für das Donaumoos geht es jetzt vorrangig um die Erreichung der Ziele auf den anvisierten 2.000 ha Moorflächen im rund 18.000 ha großen Naturraum Donaumoos. Derzeit umfasst der Moorbodenkörper noch ca. 12.900 ha.

Im Hinblick auf die Herausforderungen im Zuge des Klimawandels und der Moorsackung wird aber eine gewisse Transformation der Bewirtschaftung notwendig sein.

  1. Was kann in Zukunft auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen noch angebaut werden?

Die Anbaumöglichkeiten auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen stehen eng im Zusammenhang mit dem Grundwasserstand.

Bleibt der Grundwasserstand unverändert, verändern sich auch die Anbaumöglichkeiten nicht.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei weiter fortschreitenden Klimawandel und verstärkter Sommertrockenheit Möglichkeiten der Steuerung des Grundwasserstands die Ertragssicherheit bei den bereits jetzt angebauten Kulturen sogar erhöhen.

Bei Wasserständen nahe an der Bodenoberfläche sind neben den Optionen zum Grünland und den derzeit erprobten Paludikulturen (z.B. unter www.paludikultur.de)  auch weitere feuchtetolerante Kulturen nicht ausgeschlossen. Im Idealfall sollten diese Kulturen vor allem positive Eigenschaften für die Befahrbarkeit beinhalten.

Für etwas höhere Grundwasserflurabstände sind aber auch weiterhin einige konventionelle Kulturen nicht ausgeschlossen. Auch hierbei ist noch Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Anpassung von z.B. Sorten oder Landtechnik erforderlich.

  1. Müssen/Sollen landwirtschaftliche Betriebe, deren Flächen im Donaumoos liegen, ihren Betrieb umstellen?

-> Wenn ja, werden die Landwirte bei einer Betriebsumstellung beraten und unterstützt?

Das Konzept beruht auf Freiwilligkeit. Angesichts des schwindenden Moorbodens und der absehbar künftigen stärkeren Förderung von Klimaschutzleistungen in der Landwirtschaft macht es aber Sinn sich bezüglich möglicher Aspekte zu einer Betriebsumstellung zu informieren. Insofern werden dazu auch Beratungsangebote vor Ort etabliert, die die Betriebe in Fragen der Betriebsentwicklung unterstützen.

Es soll eine sozioökonomische Studie die Umsetzungsmaßnahmen begleiten und eine intensive sozioökonomische Beratung für die Betriebe angeboten werden. Zudem ist eine intensive Beteiligung der Region bei der Umsetzung der anstehenden Maßnahmen erforderlich. Bei Bedarf und Nachfrage können beispielsweise Möglichkeiten regionaler Vermarktungsinitiativen mit entsprechenden Haltungs- und Vermarktungskonzepten unterstützt werden.

  1. Wird es Forschung zu und Anbauversuche mit „neuen“ Ackerpflanzen geben?

-> Ist hierzu eine Forschungseinrichtung im Donaumoos angedacht?

Eine eigene Forschungseinrichtung im Donaumoos – vergleichbar zum ehemaligen Moorversuchsgut – ist derzeit nicht angedacht. Allerdings engagiert sich der Donaumoos-Zweckverband darum, neben den im Donaumoos bestehenden Forschungsvorhaben (z.B. Projekt MOORuse) weitere Versuche im Donaumoos zu etablieren. Hierbei sollen Landwirte als Pioniere gewonnen werden, um unter fachlicher und wissenschaftlicher Begleitung neue Kulturen und Techniken anzuwenden und bei geeigneten Maßnahmen als Multiplikator zu fungieren.

-> Welche diesbezüglichen Sicherheiten gibt es für die Landwirte, wenn die Versuche keinen Ertrag bringen?

Ziel der Forschungsvorhaben ist es, praxistaugliche Bewirtschaftungsempfehlungen für eine klimafreundliche Nutzung von Moorböden bei angehobenen Grundwasserständen zu entwickeln. Entscheidend für den Erfolg von „neuen“ Kulturen ist neben der staatlichen Förderung auch die Etablierung von entsprechenden Wertschöpfungsketten.

  1. Wird die regionale Lebensmittelversorgung als klimaschonender Faktor im neuen Entwicklungskonzept berücksichtigt (regionale Wertschöpfungskreisläufe)?

Regionale Wertschöpfung spielte bereits zur Erstellung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes eine Rolle. Heute ist Regionalität noch sehr viel mehr im Fokus und ist bei der Fortentwicklung des Entwicklungskonzeptes sicher eines der wichtigen Themen.

Ziel des Konzeptes ist es, die Moorbewirtschaftung an die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen anzupassen, damit auch zukünftig im Donaumoos regionale Lebensmittel erzeugt werden können.

  1. Was passiert, wenn einzelne Flächeneigentümer an der Veränderung/Entwicklung nicht teilnehmen wollen?

-> Kann es zu einer kalten Enteignung kommen?

Bei einer kalten Enteignung müsste der Flächeneigentümer mehr oder weniger unter Wert und zwangsweise verkaufen. Solch ein Vorgang ist ein schwerwiegender Eingriff in privates Eigentum. Grundstücksankäufe der öffentlichen Hand im Donaumoos haben sich immer am aktuell üblichen Marktwert orientiert. Dies ist auch weiterhin so geplant. Eine Enteignung ist gesetzlich geregelt und darin nur in Ausnahmefällen möglich.

Für Flächeneigentümer die an Veränderungen/Entwicklungen nicht teilnehmen wollen, sind

             z.B. tragbare Tauschoptionen erforderlich.

In Flurbereinigungsverfahren kann ein Einzelner nicht das Gesamtprojekt blockieren; es passiert immer wieder, dass „Einer gegen Alle anderen“ versucht wird, doch der Rechtsanspruch auf die „wertgleiche Landabfindung“ ist das Kriterium das einzuhalten ist – also hat Flurbereinigung mit Enteignung nichts zu tun!

Anders ist es in einer Unternehmensflurbereinigung: sie dient dazu Enteignungen von wenigen

Betroffenen zu vermeiden und die Beeinträchtigung (Flächenverbrauch / Durchschneidungen / Mehrwege) durch ein planfestgestelltes Unternehmen auf viele Schultern zu verteilen und dazu zu mildern bzw. zu vermeiden. Aber auch in Unternehmensverfahren fordert das ALE Oberbayern, dass der Unternehmensträger alle erforderlichen Flächen zur Verfügung stellt, also ist auch hier keine „kalte Enteignung“ möglich!

  1. Wie hoch darf der Wasserpegel maximal sein, um Milchvieh in der Weidehaltung nicht zu gefährden?

Die Antwort ist nicht einfach und rassenabhängig. Grundsätzlich muss es auch trockenere Rückzugsbereiche geben, was aber auf den Weiden in der Regel alleine aufgrund der unregelmäßigen Sackungsprozesse meist gegeben ist. Die tatsächliche Management-Antwort wäre: Milchvieh ist nicht ganzjährig auf der Weide. Außerhalb der Weidesaison sind sicher höhere Wasserstände möglich als in der Weidesaison – also regelbare Wassermanagementsysteme planen.

  1. Gibt es Erkenntnisse über den Nährstoffgehalt von Gräser als Futtermittel, das auf wiedervernässten Flächen gewonnen wurde?

Die ersten einjährigen Ergebnisse von nässeverträglichen Grünlandmischungen vom Standort Karolinenfeld liegen vor, die Ergebnisse des ersten Schnittes in diesem Jahr folgen bald. Energiegehalt lag über 5 MJ NEL, oft 5,5 MJ NEL, Proteingehalte waren aber relativ niedrig. Zu anderen Nährstoffen sollte der zweite Schnitt in diesem Jahr mit weiteren Ergebnissen abgewartet werden – auch dann sind die Ergebnisse vorläufig, zeigen aber ggf. schon eine Richtung. Von Seiten der Landesanstalt für Landwirtschaft werden die Zwischenergebnisse im Winter gerne präsentiert.

  1. Können durch einen angehobenen Wasserpegel (indirekte) Schäden für die Landwirtschaft entstehen?

-> Wenn ja, sind dafür Entschädigungszahlungen angedacht/geplant?

Was ist mit indirekten Schäden gemeint? Die Landwirtschaft muss an angehobene Wasserstände angepasst sein. Hierfür sind Ausgleichszahlungen geplant, z.B. mit einem Erschwernisausgleich für nasse Flächen und weitere Fördermaßnahmen in einem „Moorbauernprogramm“, das im Moment aber noch im Entstehen ist. Schäden durch angehobene Wasserstände darüber hinaus sind schwer vorstellbar, denn 1) die Wasserstandsanhebung muss wasserrechtlich abgesichert sein und das bedeutet auch, dass Wirkungen auf Anrainer vermieden werden. 2) Momentan entstehen auf den stark vererdeten Moorflächen großflächig Seen durch Staunässe, weil das Regenwasser und auch Abflusswasser nicht in den Boden eindringt. Diese Schäden für Kulturen sind z.T. erheblich, z.T. Unbefahrbarkeit der Flächen. Dieser Effekt verschwindet innerhalb 1-2 Jahren nach vollständiger Wiedervernässung. Bei teilweiser Wiedervernässung fehlt noch die Erfahrung, aber auch hier wird der Überstaueffekt über Jahre hinweg verschwinden.

  1. Kann nach der Anhebung des Wasserpegels noch Regenwasser im Donaumoos aufgenommen werden?

Ein intakter Moorkörper weist eine deutlich bessere Wasserdurchlässigkeit auf als stark zersetzte Torfböden. Sofern ein intakter Moorkörper nicht überstaut ist, können Niederschläge folglich schneller versickern als auf zersetzten Moorböden. Darüber hinaus nimmt mit der fortschreitenden Torfzersetzung das Porenvolumen im Boden ab, wodurch weniger Niederschlagswasser zurückgehalten werden kann als bei einem intakten Moorkörper mit Grundwasserstand nahe an der Oberfläche. Sofern für Moorschutzmaßnahmen z. B. einzelne Gräben verfüllt oder aufgestaut werden, wird das Niederschlagswasser folglich erst verzögert über das Grundwasser an die Unterlieger abgegeben.

  1. Stichpunkt Gülleausbringung:

-> Kann diese zukünftig grundsätzlich noch im Donaumoos ausgebracht werden?

Grundsätzlich ist alles im Rahmen der DüV und der Vorgaben der verschiedenen Förderprogramme weiterhin möglich.

-> Wie stellt sich die Situation auf den künftigen Schutzflächen dar (ins. 2.000-ha-Zielfläche)?

Siehe oben. Die 2.000 ha sind keine neuen Schutzflächen.

-> Welche Regelungen sind im Falle eines Ausbringungsverbotes angedacht?

Siehe oben.

  1. Einige Landwirte haben in der jüngsten Vergangenheit hohe Investitionen in ihre landwirtschaftlichen Betriebe getätigt.

-> Was passiert, wenn mit diesen Investitionen kein Geld mehr verdient werden kann?

Das Konzept soll dazu verhelfen, die landwirtschaftlichen Betriebe im Donaumoos zukunftsfähig aufzustellen. Es basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Anbauverbote o.ä. sieht das Konzept nicht vor.

->  Werden diese Investitionen bei möglichen Entschädigungszahlungen berücksichtigt? Siehe oben

-> Wird es einen „Sozialplan“ geben?

Siehe oben

  1. In einigen landwirtschaftlichen Betrieben sind neue Investitionen geplant. Diese werden aber aufgrund der unsicheren Situation verschoben.

-> Wann haben Landwirte Planungssicherheit, um in ihre Betriebe wieder investieren zu können?

Es wurde bewusst auf zentrale Vorgaben verzichtet, sodass sich viele Sachverhalte erst aus dem weiteren Entwicklungsprozess vor Ort ergeben werden.

Da sich das Konzept als freiwilliges Angebot der Staatsregierung an die Region versteht, wird die Planungssicherheit für die Betriebe nicht eingeschränkt.

Das aktuelle Vorhaben ist eine Fortführung und Forcierung auf Grundlage des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes, so dass wie im bisherigen Umfang Planungssicherheit besteht. Die Planung und Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen kann sich über mehrere Jahre erstrecken, wie es sich in der bisherigen Umsetzung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes zeigt.

Ein Gespräch bei der Landwirtschaftsverwaltung und beim Donaumoos-Zweckverband ist im Vorfeld von Investitionen sicher hilfreich.

-> Wer kommt für mögliche Mehrkosten durch den Investitionsverzug auf?

Siehe oben

  1. Besteht die Absicht, dass im Kontext Niedermoorschutz, nationales und internationales Wissen und dies der vor Ort ansässigen Landwirtschaft in geeigneter Form zugänglich machen?

Das Konzept lebt gerade von den Ideen findiger landwirtschaftlicher Betriebe vor Ort. Auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft kann sich jeder informieren, sobald erste Ergebnisse vorliegen.

Natur- und Umweltschutz

  1. Was hat es mit dem Moor-Positionspapier des Bundes auf sich?

-> Ist das Donaumoos davon betroffen?

Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung wurde Ende 2020 öffentlich diskutiert und die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet und ausgewertet (www.bmu.de/download/oeffentlichkeitsbeteiligung-moorschutzstrategie). Sofern die Bundesregierung aus diesem Strategiepapier Fördermaßnahmen oder rechtliche Anpassungen vornimmt, werden absehbar alle Moore betroffen sein.

  1. Wie wirken sich PV-Anlagen auf Wiesenbrüter aus?

-> Sind PV-Anlagen in Schutzgebieten des Wiesenbrüters möglich?

Nachdem Störungen von Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten von Wiesenbrütern in Freiflächen- PV-Anlagen nicht auszuschließen sind, ist derzeit in Wiesenbrüterschutzgebieten keine Errichtung von PV-Anlagen möglich. Es ist davon auszugehen, dass PV-Anlagen eine vergrämende Wirkung auf einige Wiesenbrüterarten haben werden. Auf der anderen Seite handelt es sich bei

PV-Anlagen i. d. R. um extensives Grünland mit geringen Störeinflüssen, was sich für einige Vogelarten (aber i.d.R. nicht für Wiesenbrüter) auch positiv auswirken könnte. Für eine bessere Datengrundlage erfolgen derzeit weitergehende Untersuchungen.

  1. Welche Bedeutung haben PV-Anlagen und Wasserstoffgewinnung als Nutzungsoptionen für die künftige Entwicklung des Donaumooses?

PV-Anlagen werden künftig in Süddeutschland einen beträchtlichen Anteil der Energieversorgung beitragen müssen. In der Regierungserklärung von Staatsministerin Michaela Kaniber vom 20.05. wurde im Rahmen des geplanten Moorbauernprogrammes explizit auch die mögliche Etablierung sogenannter Agri-Photovoltaik-Anlagen auf Moorflächen benannt. PV-Anlagen als mögliche Nutzungsalternative werden somit eine Rolle spielen.

Die Erzeugung von Strom auf Moorböden ist nur dann nachhaltig, wenn gleichzeitig ein hoher Wasserstand eingestellt werden kann, der die weitere Torfzehrung unterbindet. Hier bestehen allerdings noch Kenntnislücken, die im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes in Pilotvorhaben geschlossen werden sollen.

Die Erzeugung von Wasserstoff aus PV-Strom gewinnt derweil immer mehr an Bedeutung und könnte für die Anlagen eine höhere Wertschöpfung und einen regionalen Beitrag zur Energieversorgung v.a. im Winterhalbjahr bedeuten.

  1. Gibt es Ausschlusskriterien bzw. -gebiete für die klimaneutrale Energieerzeugung des Donaumooses?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Konkrete Vorrang- und Ausschlussgebiete sollen nach Möglichkeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes identifiziert werden. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gibt es eine Reihe von Kriterien (u.a. naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben), die zu prüfen sind.

  1. Inwieweit spielen in der künftigen Donaumoosentwicklung Überlegungen eine Rolle, klimaneutrale Energieerzeugung zu ermöglichen? Welche Bedeutung wird dieser Option für die klimaneutrale lokale/regionale Energieversorgung beigemessen?Siehe oben

Die Kommunen haben in der Frage zur klimaneutralen Energieerzeugung bereits Engagement gezeigt und erste Projekte unterstützt oder Planungen dafür erstellt. Der Donaumoos-Zweckverband hat in seiner Satzung den Erhalt des Wirtschaftsraums für seine Bewohner verankert und das Engagement zum Klimaschutz als weiteres Betätigungsfeld kürzlich eingefügt. Zu diesem neuen Aspekt ist neben dem Moorerhalt auch die klimaneutrale Energieerzeugung/-versorgung wesentlich. Mit der Fortschreibung zum Entwicklungskonzept ist es vorgesehen, vor allem bezüglich Photovoltaikanlagen hier entsprechende Leitbilder zu entwickeln und sowohl die Energieerzeugung als auch die klimaneutrale Versorgung zu gewährleisten.

  1. Sind Energiewälder auf wiedervernässten Flächen eine angedachte und sinnvolle Bodennutzungsvariante?

Kurzumtriebsplantagen mit Pappeln, Weiden oder Erlen können bei hohen Grundwasserständen eine weitere mögliche moorschonende Nutzungsform darstellen, die bereits in anderen Moorschutzgebieten bei guter Wasserverfügbarkeit angewandt wird. Insbesondere sind bei Kurzumtriebsplantagen Anbau, Ernte und Verwertung etabliert, was es zu einer wichtigen Nutzungsform in Moorschutzgebieten macht. Wie bei PV-Anlagen scheiden hierbei jedoch Standorte innerhalb von Wiesenbrüterschutzgebieten aus. Aus Klimaschutzgründen sind aber Flächen mit einer unzureichenden Wassersättigung nicht optimal, da der höhere Wasserbedarf der Bäume ebenfalls zu einer deutlichen Zersetzung des Moorbodens führt.

Gewerbliche und industrielle Wirtschaft

  1. Kartoffelerzeugung ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Landkreis.

-> Wie erfolgt die Einbeziehung der Speisekartoffelerzeuger und des Kartoffelhandels bei der Fortschreibung der Entwicklungsstrategie?

-> Wie erfolgt die Einbeziehung der Stärkekartoffelerzeuger und der folgenden Verarbeitungsbetriebe (ins. Südstärke) bei der Fortschreibung der Entwicklungsstrategie?

Dem Donaumoos-Zweckverband ist die Bedeutung der Kartoffelerzeugung (Speise- und Stärkekartoffel) als Wirtschaftszweig für den Landkreis und die Region bewusst. Zunächst ist die Ermittlung von Fachgrundlagen dazu wichtig. Es ist zu klären, wo kaum Potential für moorerhaltende Maßnahmen besteht und wo trotz des fortschreitenden Moorschwundes zukünftig keine Erschwernisse im Kartoffelanbau zu erwarten sind. Für die Entwicklung von Strategien, wie auch zur Ausarbeitung von Konzepten, wird es entsprechende Arbeitsgespräche auf allen Ebenen geben.

Gemeindliche Entwicklung

  1. Welche Rolle übernehmen die Kommunen (ins. die Bürgermeister) bei der künftigen Donaumoosentwicklung?

 Die kommunale Planungshoheit mit z.B. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan liegt stets bei den Gemeinden/Städten selbst. Die Anpassung von Flächennutzungsplänen wäre sicher ein guter Schritt, falls bestehende Pläne wichtige Aspekte zur Donaumoos-Entwicklung nicht beinhalten oder z.B. Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit z.B. Photovoltaik angedacht sind.

Von Seiten des Donaumoos-Zweckverbandes besteht der Wunsch alle Kommunen mit Anteilen am Donaumoos als weitere Mitglieder zu gewinnen. Die Bürgermeister könnten dann direkt auf Entwicklungen im Donaumoos Einfluss nehmen. Aber auch ohne eine Mitgliedschaft werden die Kommunen bei entsprechender Betroffenheit in die Planung und Umsetzung eingebunden.

  1. Werden die Gemeinden künftig bezüglich ihrer Flächennutzungsplanung aktiv beraten und begleitet?

-> Wenn ja, durch wen?

Die Erstellung von Flächennutzungsplänen liegt im hoheitlichen Aufgabenbereich der Gemeinden. Für die Ausweisung neuer oder Überarbeitung bestehender Flächennutzungspläne sollte allerdings eine Orientierung am Donaumoos-Entwicklungskonzept bzw. dessen Fortschreibung erfolgen, an deren Erstellung die Gemeinden mit beteiligt sind. Im Entwicklungskonzept sind je nach räumlicher Lage verschiedene Zielnutzungen vorgesehen. Eine Beratung kann jederzeit durch den Donaumoos-Zweckverband und künftig auch durch die Fachkräfte der lokalen Umsetzungseinheit erfolgen.

  1. Wie wird der Schutz bestehenden Grund- und Gebäudeeigentums vor möglichen negativen Auswirkungen durch Vernässungsmaßnahmen sichergestellt?

Bereits im bestehenden Entwicklungskonzept wurden unter Berücksichtigung der Grundwasserströme und der Topografie entsprechende Pufferzonen um die Moorschutzbereiche gezogen, um angrenzende Siedlungsgebiete nicht zu beeinträchtigen und den folgenden landwirtschaftliche Flächen weiterhin eine konventionelle Nutzung zu ermöglichen. Solche Pufferzonen stellen den Übergang von hohen zu den abgesenkten Grundwasserständen dar. Sie sind auch weiterhin wichtig und werden im Regelfall den erforderlichen Schutz erwirken. Denkbar ist beispielsweise aber zusätzlich auch z.B. Grabenstrukturen oder Drainagen für weitergehende Abgrenzungen zu nutzen.

Eine Wasserstandsanhebung zur Wiedervernässung muss wasserrechtlich abgesichert sein.

Entsprechend müssen negative Auswirkungen auf Dritte ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens ein hydrologischer Nachweis anzuführen, der die Auswirkungen einer Maßnahme mittels Modellrechnungen (Oberflächengewässer, Grundwasser) aufzeigt und ausreichend große Pufferbereiche dimensioniert.

  1. Wie wird gemeindliche Infrastruktur (Straßen, Leitungsnetz, etc.) vor möglichen Schäden geschützt? Und werden mögliche Schäden ausgeglichen?

Zunächst ist bei der Planung von Maßnahmen möglichst sicherzustellen, dass gemeindliche Infrastruktur nicht beeinträchtigt wird. Sollten trotz sorgfältiger Planung dennoch Schäden auftreten die auf die Maßnahme zurückzuführen sind, so haftet der Auftraggeber (i.d.R. Donaumoos-Zweckverband).

Zu beachten ist, dass hohe Grundwasserstände auch bereits heute immer wieder vorzufinden sind. Es sind daher bei der Planung vor allem die Auswirkung langfristig hoher Grundwasserstände zu ermitteln. Vor allem durch die Zielsetzungen von Maßnahmen zu weniger Moorschwund können sich aber durchaus auch positive Auswirkungen auf die Infrastruktur ergeben. 

  1. Gibt es konzeptionelle Überlegungen landwirtschaftlich genutzte Bauten künftig einer erweiterten gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen?

Der Bezug zum Donaumoos-Konzept ist nicht klar ersichtlich.

  1. Wie weit wird die Wiedervernässung an bewohnte Häuser heranreichen?

Die Abgrenzung von Moorschutzmaßnahmen orientieren sich an verschiedenen Faktoren, die es abzustimmen gilt. Relevant sind dazu zahlreiche fachliche Kriterien wie z.B. Topographie, Grundwasserverhältnisse, Bodenbeschaffenheit oder bestehende Barrieren und Infrastruktur (Graben, Wege, Leitungen, Entwässerungen). Wesentlich ist zudem natürlich die entsprechende Abstimmung mit den Anliegern und Grundstückseigentümern.

  1. Werden die Bürger in Bezug auf Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften unterstützt (Hochwasser, Rückstauschäden, Erhöhung der Versicherungsbeiträge)?

Der Abschluss von Versicherungen liegt in der persönlichen Eigenverantwortung. Grundsätzlich gilt, dass durch Moorschutzvorhaben Dritte nicht geschädigt werden dürfen. Sollte es wider Erwarten trotz geprüfter Planungen durch Moorschutzmaßnahmen zu Schadensereignissen kommen, so ist der Maßnahmenträger zum Schadensersatz verpflichtet.

  1. Wird es einen speziellen Hilfs-Fonds für unvorhergesehene Schadensereignisse geben?

Ein Hilfs-Fonds ist derzeit nicht vorgesehen (vgl. Punkt 41).

Wasserversorgung und -wirtschaft

  1. In einigen Veranstaltungen zur Donaumoosentwicklung wurde der Begriff „Wasserinfrastruktur“ immer wieder genannt.

-> Was versteht man darunter?

Mit „Wasserinfrastruktur“ sind sämtliche Maßnahmen gemeint, mit denen Graben- und Grundwasserstände reguliert werden können, also z.B. Drainagen und Stauwehre.

  1. Wird sich die Wassererhöhung auf die Fernleitungen/den Fernleitungsbau zur Trinkwasserversorgung auswirken?

Für bestehende Trinkwasserleitungen darf keine Gefahr bestehen. Die Fernleitungen müssen bereits heute auf die jederzeit möglichen hohen Grundwasserstände im Donaumoos ausgelegt sein. Für gegebenenfalls notwendige Reparaturen an den Leitungen ist bei gegebener Grundwasseranhebung ein etwas höherer Aufwand zur Wasserhaltung zu erwarten. Andererseits bedingt ein beendeter oder verringerter Moorschwund auch, dass sich der Abstand der Fernleitungen zur Geländeoberfläche kaum verringert und damit auch Beschädigungen durch z.B. Grabungsarbeiten weniger zu erwarten sind. Für genauere Aussagen wird eine Analyse des Leitungsverlaufs mit den potentiellen Moorschutzkulissen erfolgen müssen.

  1. Werden Fernleitungen unterhalb des Wasserpegels liegen? Wenn ja,

-> gibt es Untersuchungen, wie sich das auf die Unterhaltungs- und Sanierungskosten der Fernleitung auswirken wird?

Untersuchungen hierzu sind dem Donaumoos-Zweckverband nicht bekannt.

-> wer kommt für gegebenenfalls erhöhte Kosten auf?

Sofern durch die Umsetzung von Moorschutzvorhaben ein Mehraufwand bei Unterhalt oder Sanierung von Wasser-Fernleitungen entstehen sollte, wird im Regelfall der Träger der Moorschutzmaßnahmen verpflichtet hierfür aufzukommen.

  1. Entlang der Wasser-Fernleitungen gibt es Hydranten, die für Spülzwecke und Löscharbeiten verwendet werden. Wird der Wasserpegel erhöht, sodass Leitungen unterhalb des Pegelstands liegen, kann Wasser aus dem Steigrohr nicht mehr abfließen, was zu einem mikrobiologischen Problem (Verunreinigung des Wassers) führen kann.

-> Wie kann dieses Problem behoben werden?

Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass im Winterhalbjahr witterungsbedingt einige WasserFernleitungen unterhalb des Grundwasserspiegels liegen. Unabhängig davon befinden sich die Wasser-Fernleitungen i. d. R. entlang der Siedlungsbereiche und Straßen, die für Moorschutzmaßnahmen eher nicht in Frage kommen werden. Grundsätzlich werden vor der Umsetzung von Maßnahmen die betroffenen Sparten (Wasser, Strom, Gas, Telefon) angehört, um mögliche Probleme bereits im Vorfeld auszuschließen.

-> Wer trägt die Kosten?

Sollte im Vorfeld einer Maßnahme keine Lösung gefunden werden, so wird der Träger der Moorschutzmaßnahmen im Wasserrechtsverfahren verpflichtet für Mehrkosten aufzukommen.

Donaumooszweckverband (DMZV)

  1. Bleibt der DMZV weiterhin die zentrale Umsetzungseinheit der Donaumoosentwicklung?

Die Umsetzungseinheit zur Donaumoosentwicklung wird sich zukünftig aus dem DonaumoosZweckverband, dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Regierung von Oberbayern, dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, der Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Landesamt für Umwelt zusammensetzen. Die Koordination soll durch den Donaumoos-Zweckverband erfolgen.

  1. Wer übernimmt die Kommunikations- und Moderationsfunktion (intern wie extern) des gesamten Donaumoosentwicklungsprozesses?

Die externe Kommunikations- und Moderationsfunktion wird zukünftig von der gesamten Umsetzungseinheit zur Donaumoosentwicklung getrennt nach Aufgaben und Gebieten wahrgenommen. Eine detaillierte Abgrenzung ist noch nicht erfolgt.

Für die interne Kommunikation und Moderation zur Umsetzungseinheit ist vorrangig der Donaumoos-Zweckverband in der Verantwortung.

  1. Erwirbt der DMZV in Zukunft weiterhin (Tausch-)Flächen?

-> Wenn ja, zu welchem Preis werden die Flächen erworben?

Um die gesteckten Ziele zu erreichen, ist es auch zukünftig erforderlich, dass der DonaumoosZweckverband weiterhin (Tausch-)Flächen erwirbt, der Preis ist gemäß der ortsüblichen Marktlage. Eine Orientierung bietet die aktuell gültige Bodenrichtwertliste unter Berücksichtigung der weiteren Wertentwicklung.

  1. Hat der DMZV in der Vergangenheit die Preise für Ackerland in die Höhe getrieben?

Die Preise für alle landwirtschaftlichen Grundstücke sind seit der Finanzkrise 2008 unentwegt gestiegen. Für den Donaumoos-Zweckverband stellte sich die Herausforderung, dass die Ankaufspreise mit Fördermitteln des Bay. Naturschutzfonds gedeckelt sind. Diese Deckelung musste mit erscheinen der Bodenrichtwertliste alle zwei Jahre angepasst werden, damit überhaupt noch eine Chance bestand Grundstücke marktgerecht zu erwerben. Ferner wird zu jedem Ankauf im Verbandsgremium der Ankaufspreis beraten und beschlossen. Hier wurde darauf geachtet, dass der DMZV die Grundstücke im ortsüblichen Rahmen erwirbt. Vom Gutachterausschuss wurde zu allen geförderten Ankäufen zudem die Bestätigung eingeholt, dass die Kaufpreise zu den Ankaufsgrundstücken den Marktwert nicht übersteigen.

Der Donaumoos-Zweckverband war zudem im Bieterwettbewerb bei ausgeschriebenen Grundstücken vielfach unterlegen.

  1. Wie gliedert sich der DMZV?

Das Gremium des Donaumoos-Zweckverband gliedert sich auf in Vertreter des Landkreises

Neuburg-Schrobenhausen (2), des Bezirkes Oberbayern (2), der Donaumoos-Kerngemeinden Karlshuld, Karlskron und Königsmoos (je 1), der Marktgemeinde Pöttmes (1) sowie der Wasserverbände des Donaumooses (je 1). Verbandsvorsitzender ist der jeweilige Landrat des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.

Der Zweckverband kann zur Unterstützung seiner Aufgaben einen Fachbeirat einberufen, der die Verbandsversammlung gutachterlich berät. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes. Es werden hierzu jeweils Vertreter der Behörden und der lokalen Verbände geladen. Bei Bedarf werden jeweils weitere fachliche Vertreter hinzugezogen.

  1. Wird es eine Reform des DMZV geben?

-> Wenn ja, welche konkreten Zeiträume/Entwicklungsschritte sind hier angedacht?

Zunächst werden die Randgemeinden des Donaumooses um eine Mitgliedschaft beim Donaumoos-Zweckverband angefragt und die Satzung entsprechend der neuen Mitglieder mit den Stimmen- und Umlageanteilen angepasst. Dies soll möglichst noch 2021 erfolgen.

An der Geschäftsstelle des Donaumoos-Zweckverbandes wird noch 2021 ein Mitarbeiter eingestellt und eine Projektstelle zu Netzwerkentwicklung und Wertschöpfungsketten angesiedelt. Absehbar ab Anfang 2022 sind weitere zusätzliche Mitarbeiter angedacht.

Inhaltlich wurde die Satzung des Donaumoos-Zweckverbandes bereits 2021 v.a. mit dem Engagement zum Klimaschutz ergänzt. Seine satzungsgemäße Aufgabe, das Donaumoos als ländlichen Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum für seine Bewohner zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern sowie die Lebensräume von Flora und Fauna zu schützen und zu entwickeln, wurde beibehalten.

  1. Wie soll die künftige personelle Organisation des DMZV aussehen?

Abgesehen von den personellen Erweiterungen (vgl. 52) ist noch keine Veränderungen in der internen Organisation beim Donaumoos-Zweckverband geplant.

  1. Was hat der DMZV bisher erreicht (Zwischenbilanz)?

Für den Hochwasser-, Moor-, Arten- und Biotopschutz wurden bis heute 504 ha an Flächen erworben und hierzu zahlreiche Maßnahmen darauf umgesetzt. Die Flächen werden von insgesamt 100 landwirtschaftlichen Betrieben im Regelfall extensiv genutzt. Auch viele neue Weideflächen mit einer Vielzahl an Tierrassen haben sich im Donaumoos damit etabliert. Konkrete Grundwasseranhebungen zum Moorschutz mit unterschiedlichen Systemen wurden auf rund 50 ha in verschiedenen Projekten etabliert. Zum Hochwasserschutz wurden die Hochwasserrückhalte/-retentionsräume „Seeanger“ bei Pöttmes, „Baierner Flecken“ bei Hollenbach, am Sandizeller Bach (im Entwicklungskonzept als „SZ1“ inkl. „SZ2“ bezeichnet), am Hauptkanal bei Pobenhausen und am Schreinergraben bei Karlskron umgesetzt. Ein Rückhalteraum an der Ach entsteht derzeit bei Karlshuld. Insgesamt können in den Retentionsräumen rd. 800.000 m³ Wasser bei entsprechenden Hochwasserereignissen zurückgehalten werden. Für den Arten- und Biotopschutz wurden ebenfalls zahlreiche Strukturen geschaffen (Biotope, Blühflächen, Hecken, Uferaufweitungen). Für die Entlastung der Gräben und als ökolog. Aufwertung wurden mehrere Sandfänge im Donaumoos angelegt. An der Donaumoos-Ach wurde bei Pöttmes eine Triebwerksanlage zurückgebaut und so die Gewässerdurchgängigkeit wiederhergestellt. Mit Hochschulen wurden mehrere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt (z.B. Rohrkolbenprojekt, KLIP-Studien, MOORuse). Im Birkwildprojekt werden Versuche zur Wiederansiedlung dieser im Donaumoos ehemals heimischen Art durchgeführt. Das Wisentgehege am HAUS im MOOS (vgl. www.wisentgehege-donaumoos.de) zählt mit rund 30 wertvollen Zuchttieren zu den bedeutendsten und größten Gehegen in Deutschland und stellt für den Landkreis eine wichtige touristische Bereicherung dar. Im vom Donaumoos-Zweckverband 2011 eingeführten Ökoflächenmanagement wurden bislang 222 Ausgleichsverträge auf 39 Hektar Flächen abgeschlossen. Mit den Mitteln daraus konnten weitere Flächen erworben werden, die entsprechend gestaltet werden. Unter anderem entstanden mit dem Ökoflächenmanagement auch mehrere Aufforstungen und Streuobstflächen. Nicht zu vergessen ist die Information und Interaktion für und mit den Bürgern (Veranstaltungen, Präsentationen, Ortstermine, Arbeitskreise, Website, …). Letztlich ist die Öffentlichkeitsarbeit Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen zur Umsetzung von Maßnahmen.

  1. Wie viel Geld hat der DMZV seit seiner Gründung ausgegeben? Und wofür?

Überschlägige Ausgaben des Donaumoos-Zweckverbandes bis einschließlich 2020 waren ca. 20 Mio. €. Davon entfallen ca. 10 Mio. € auf den Grunderwerb, ca. 2 Mio. € auf wasserbauliche Maßnahmen, ca. 0,8 Mio. € auf das Donaumoos-Entwicklungskonzept mit Befliegung und ca. 0,8 Mio. € auf das Wisent- & Birkwildprojekt.

  1. Welche und wie viel Flächen konnte der DMZV bis jetzt erwerben?

Der Donaumoos-Zweckverband hat bislang insgesamt 504 Hektar an Flächen erworben. Rund 20 Hektar der Flächen liegen dabei außerhalb des Naturraums Donaumoos im angrenzenden tertiären Hügelland sowie in den Marktgemeinden Burgheim und Rennertshofen. Diese wurden im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ökoflächenmanagement des DMZV erworben.

  1. Was ist außer Flächenerwerb noch beim DMZV passiert?

vgl. Antwort zu Frage 54

  1. Was ist aus dem Versuch „Dachsholz“ geworden?

-> Welche Ergebnisse hat der Versuch geliefert?

Der Rohrkolbenversuch am Dachsholz bis 2004 hat im Ergebnis Erkenntnisse bezüglich Anbautechnik, Bestandsentwicklung, Flora und Fauna, Emissionen und der möglichen Rohrkolbenverwertung (inkl. Marktanalyse und Potentialabschätzung) erbracht. Es stand im Ergebnis auch ein fertiger Einblas-Dämmstoff. Aus Folgeprojekten wurde in den Jahren danach am Fraunhofer-Institut für Bauphysik weitere Werkstoffe und Baumaterialien entwickelt (vgl. dazu www.ibp.fraunhofer.de).

Donaumoos-Entwicklungskonzept

  1. Gibt es bereits ein fertiges Donaumoos-Entwicklungskonzept 2.0?

Nein, der diesbezügliche Antrag aus der Kreistagssitzung vom 26.06.2021 wurde in der Sitzung des Donaumoos-Zweckverbandes am 16.07.2021 beraten. Es wurde hier der Beschluss gefasst, die Fortentwicklung eines gemeinschaftlich getragenen Donaumoos-Entwicklungskonzeptes 2.0 einzuleiten. Zudem wurde beschlossen ein Planungsbüro mit Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang zu beauftragen.

Eckpunkte zur weiteren Entwicklung im Donaumoos finden sich im gemeinsamen Konzept des StMUV und StMELF „Klimaschutz durch Moorbodenschutz am Beispiel des Bayerischen Donaumooses“, welches der Ministerrat am 04.05.2021 verabschiedet hat.

  1. Ist eine Aktualisierung der Zonen geplant (Einteilung in Schutz-, Puffer- und Wirtschaftszonen)?

Die Kulisse der Moorschutz- mit Pufferzonen umfasst im Entwicklungskonzept knapp 1.200 ha. Um das Ziel bis 2030 auf einer Fläche von 2.000 ha Moorschutzmaßnahmen umzusetzen, ist eine Aktualisierung der Zonen sinnvoll. Wie eine angepasste Zonierung aussehen könnte, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen.

  1. Stichwort Torfmächtigkeit:

-> Wie mächtig sind die Torfschichten tatsächlich noch?

 Im Mittel beliefen sich die Moormächtigkeiten im Donaumoos im Jahr 2013 auf etwa 1,7 m. Während im Norden des Donaumooses bereits in größeren Arealen anmoorige Verhältnisse vorherrschen, reichen die Moormächtigkeiten insbesondere in den Randbereichen bei Langenmosen, Pöttmes und Walda noch bis stellenweise über 5 m. Flächen mit einer Moormächtigkeit von mehr als 4 m sind allerdings nur noch in einem Umfang von etwas mehr als 1 % der Gesamtfläche des Donaumooses vorhanden.

-> Sind die Karten noch aktuell?

Die Grundlage für die Moorbodenkarte aus dem Donaumoos-Entwicklungskonzept stellen mehr als 4.000 Bohrungen von 1976-1978 bis zum mineralischen Untergrund dar. Unter Annahme einer jährlichen Moorsackungsrate von durchschnittlich 1,5 cm pro Jahr hat sich die Moormächtigkeit mittlerweile um etwa 0,6 m reduziert. Davon abgesehen wurde 2020 im Rahmen einer Masterarbeit der KU Eichstätt-Ingolstadt eine Moormächtigkeitskarte auf Basis einer Höhenbefliegung von 2013 in Verbindung mit den Bohrpunkten von 1976-1978 erstellt, womit aktuelle Werte der Moormächtigkeiten vorliegen. Die Moorsackungsraten der vergangenen Jahre sind in diesen Daten folglich jedoch noch nicht enthalten.

-> Sind neue Karten geplant?

 Im Zuge der Fortschreibung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes ist eine erneute Höhenbefliegung des Donaumooses vorgesehen, womit die Höhenänderungen des Moorbodens auch für die letzten Jahre aufgezeigt werden können.

  1. Werden bei der Fortschreibung des Donaumoos-Entwicklungskonzepts alle berücksichtigt (Nutzer, Schützer, öffentliche Hand, …)?

Ja.

  1. Werden Best-Practice-Beispiele (z.B. aus den Niederlanden) herangezogen?

Best-Practice-Beispiele sind immer willkommen. Die Suche nach solchen Beispielen muss intensiviert werden und diese Beispiele sollten z.B. im Rahmen von Fachtagungen vorgestellt und beraten werden. Allerdings ist auch auf eine gewisse Übertragbarkeit zum Donaumoos zu achten, was beispielsweise Ausgangssituation (Moortyp), Besiedelungsstruktur, hydrologische Verhältnisse oder Absatzmöglichkeiten betrifft.

  1. Wird ein Gremium zur Donaumoosentwicklung gebildet werden? Wenn ja,

Das zentrale Gremium zur Donaumoosentwicklung ist der Donaumoos-Zweckverband mit seinem Fachbeirat. Daneben ist es gewollt und sinnvoll, regionale Arbeitskreise, Veranstaltungen oder Einzelgespräche durchzuführen um vor allem die Ideen und Wünsche aus den verschiedenen Bereichen des Donaumooses aufzunehmen und in die weiteren Planungen einzuarbeiten.

-> werden Bürger aus dem Donaumoos vertreten sein?

Die Teilnahme von Bürgern aus dem Donaumoos ist wichtig!

-> wird der Kreistag vertreten sein und welche Rolle soll der Kreistag dahingehend übernehmen?

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist bereits Mitglied im Gremium des Donaumoos-Zweckverbandes mit zwei Vertretern und damit an der Donaumoosentwicklung beteiligt.

-> wird der Markt Pöttmes vertreten sein?

Der Markt Pöttmes ist bereits Mitglied im Gremium des Donaumoos-Zweckverbandes.

-> welche Rolle spielen Umlandgemeinden des Mooses, welche Gebietsteile im Donaumoos haben?

Neben den Städten Neuburg und Schrobenhausen haben die Gemeinden Berg im Gau, Brunnen, Ehekirchen, Langenmosen, Oberhausen, Pöttmes, Rohrenfels und Weichering einen Gebietsanteil von rund 50 % am Naturraum Donaumoos. Der Flächenanteil dieser Kommunen am Wassereinzugsgebiet der Donaumoosgräben beträgt sogar über 70 %. In einigen dieser Kommunen sind die höchsten Moormächtigkeiten zu finden.

Durch die Randlage einiger Gemeinden am Tertiär-Hügelland mit entsprechendem Grundwasserzustrom sind hier oftmals auch entsprechend gute Möglichkeiten für Maßnahmen zum Moorerhalt gegeben. Auch zum Hochwasserschutz kommt diesen Kommunen sowohl als Oberlieger, als auch als Unterlieger eine Verantwortung zu. Die Verhältnisse erfordern mit den neuen Entwicklungen im Donaumoos die enge Einbindung dieser Kommunen. Im ersten Schritt werden daher alle bezüglich einer Mitgliedschaft beim Donaumoos-Zweckverband angefragt.

  1. Wie wirkt sich das neue Entwicklungskonzept auf den Markt Pöttmes aus?

Im derzeitigen Entwicklungskonzept liegt der Donaumoosanteil des Marktes Pöttmes nahezu vollständig innerhalb der Moorschutzkulisse. Bei einer Fortschreibung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes ist aufgrund der Topographie und der großen Moormächtigkeiten nicht davon auszugehen, dass sich in diesem Bereich größere konzeptionelle Änderungen zum Moorerhalt ergeben. Allerdings könnten sich Anpassungen im Zusammenhang mit beispielsweise Hochwasserschutz, künftiger Nutzung oder Naherholung ergeben.

  1. Wie werden betroffene Akteure außerhalb des Landkreises in die Prozesse einbezogen?

Es ist geplant die Planungsprozesse offen und transparent zu gestalten, damit sich alle Interessierte unabhängig vom jeweiligen Landkreis engagieren können. Darüber hinaus werden auch bei der Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verfahren alle betroffenen Akteure einbezogen.

Gesundheit

  1. Gibt es Studien in Bezug auf die Ausbreitung von Stechmücken in Mooren?

Die diesbezüglich aktuellste Studie aus 2021 wurde vom Bay. Landesamt für Umwelt herausgegeben und ist dort digital abrufbar (https://www.lfu.bayern.de/natur/moore/index.htm). Auch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) macht Untersuchungen bezüglich Stechmücken und deren Ausbreitung (www.mueckenatlas.com).

  1. Besteht eine Gefahr von Stechmückenplagen?

-> Wenn ja, welche präventiven Maßnahmen werden dagegen getroffen?

Stechmückenplagen sind vorrangig ausgelöst durch sogenannte Überschwemmungsmücken. Dort wo nach Starkregenereignissen oder Überflutungen länger Wasser an der Oberfläche steht, können sich in relativ kurzer Zeit diese Stechmücken stark vermehren. Die beste präventive Maßnahme wäre diesbezüglich Überschwemmungen und Bodenverdichtungen zu vermeiden und die Infiltration in den Boden möglichst zu verbessern. Erhöhte Grundwasserstände per se führen nicht zu mehr Mücken.