NEUBURG-SCHROBENHAUSEN. Vereinsfeste gehören zur bayerischen Kultur und sind fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders in jeder Gemeinde. Organisiert werden die Feste stets ehrenamtlich. Freilich braucht es für diese Veranstaltungen eine Genehmigung, die in der Vergangenheit unkompliziert zu bekommen war.

Ende letzten Jahres veranlasste jedoch ein Schreiben an die Kommunalverwaltungen in Bayern, die Voraussetzungen für die „vorübergehende Genehmigung einer Schank- und Speisewirtschaft“ schärfer als in der bisherigen Praxis auszulegen. Demnach sollte nun standardmäßig die Vorlage einer Unterweisung durch die IHK, ein polizeiliches Führungszeugnis des Antragstellers und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert werden. „Wenn das so Bestand gehabt hätte, wäre es ein echter Anschlag auf das Ehrenamt gewesen und hätte wohl das Aus für viele ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen bedeutet“, so Landtagsabgeordneter Matthias Enghuber.

Etliche Anfragen von Vereinen aus der Region

Als Stimmkreisabgeordneter im Bayerischen Landtag erhielt Matthias Enghuber innerhalb kurzer Zeit diverse Anfragen von Vereinen, aber auch von kommunalen Verwaltungen, die von dieser Verschärfung der Auflagen überrascht waren.

Enghuber kontaktierte seinen Fraktionskollegen Walter Nussel, MdL, der als Beauftragter der Staatsregierung für Bürokratieabbau schon viele Erfolge beim Lichten des Paragraphendschungels vorweisen kann. Gemeinsam baten sie um eine Überprüfung der Regelung und um eine Auslegung der Gesetzeslage „mit Augenmaß und auf der Basis der bisher erfolgreichen Praxis“.

Die Initiative hatte Erfolg. Nun teilte die zuständige Stelle den Kommunen in einem weiteren Schreiben mit, dass „auf den Nachweis der Zuverlässigkeit verzichtet werden kann, wenn die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers bzw. seiner gesetzlichen Vertreter zweifelsfrei bekannt sind oder gegen die Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen“. Das gelte insbesondere für örtlich bekannte Vereine, die regelmäßig Veranstaltungen organisieren.

Damit kann die bisherige Praxis einer schnellen Genehmigung auf Basis eines einfachen Antrags fortgesetzt werden. „Uns geht es um Unterstützung und Entlastung für das Ehrenamt. Deshalb muss jede neue Regel auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Was bisher gut gelaufen ist, darf nicht sinnlos verschärft werden“, so Enghuber.