Gewerbesteuerausgleich 2021

Die Gemeinden des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021 knapp 1,1 Millionen Euro. „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, sagt Landtagsabgeordneter Matthias Enghuber (CSU).

Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation 2021 zur Verfügung. „Bayern bleibt der verlässliche Partner und die starke Stütze unserer Kommunen. Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, ergänzt der CSU-Abgeordnete Enghuber. Konkret erhalten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Stadt Schrobenhausen ca. 650.000 Euro, Bergheim rund 40.000€ und Aresing 400.000€.

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen gestern bekanntgegeben.

Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen.

„Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, so Enghuber.

Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Für die endgültige Abrechnung wurde nun das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen. Durch dieses Vorgehen kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Kommunen einen vorab erhalten Abschlag zurückzahlen müssen. Im Landkreis betrifft das die Gemeinden Karlshuld und Berg im Gau, die jeweils ca. 10.000 Euro zurückerstatten müssen.